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ARBEITSSCHUTZ
DER 4TY BLOG
Leitmerkmalmethoden meets Cloud (Teil 1)
Die Notwendigkeit einer „vorausschauenden“ Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz muss man an dieser Stelle nicht diskutieren. Der Hinweis, dass vorgefertigte Gefährdungsanalysen zum Download im Internet kein adäquates Mittel sind – dieser Hinweis ist durchaus an manchen Stellen von Nöten.
Die Gefährdungsbeurteilungen sollen „angemessen“ und nachvollziehbar sein.
Die Bewertung mittels Risikomatrix (z.B. Nohl) ist praktikabel und vermeintlich einfach. Nicht immer sind die Beurteilungen dort aber im Detail begründet bzw. beruhen auf gleichlautende und fachlich fundierte Vorgaben. Für physische Belastungen sieht daher die Lastenhandhabungsverordnung die Leitmerkmalmethode (LMM) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als ein geeignetes Werkzeug zur Gefährdungsbeurteilung bei der Handhabung von Lasten.
Die Verordnung sagt in Ziffer2: Manuelle Handhabung im Sinne dieser Verordnung ist jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft, unter anderem das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen oder Bewegen einer Last.
Die LMM findet somit nicht nur in der Industrie Anwendung, sondern auch zum Beispiel in
- Gastronomie und Großküchen,
- Berufen der Krankenversorgung,
- Pflege oder Kinderbetreuung,
- Feuerwehr, Sanitä
Der nachfolgende Artikel richtet sich somit im Wesentlichen an Alle, die in Ihrem Verantwortungsbereich Tätigkeiten gemäß Lasthandhabungsverordnung zu beurteilen haben und für die eine Objektivierung dieser Beurteilung ein Ziel im Jahr 2021 ist.
LMM – Welchen Beitrag kann eine IT-Unterstützung leisten?
Die Handhabungsanleitung der BAuA unterscheidet sechs Leitmerkmal-Methoden bzw. Teil-Tätigkeiten und sieht im Wesentlichen die folgenden Arbeitsschritte (Beispiel LMM Ganzkörperkräfte) vor:
- Bestimmung der Zeitwichtung für kontinuierliche bzw. dis-kontinuierliche Tätigkeiten
- Bestimmung der Wichtung weiterer Merkmale (u.a. Kraftausübung, Halten/Bewegen je Zeiteinheit, Symmetrie der Belastung, Umgebungsbedingungen, Kleidung etc.)
- Basierend darauf im Schritt 3 eine Berechnung auf Basis der Wichtungen und Ableitung von Risikobereich und Belastungshöhe, getrennt nach Geschlecht männlich/weiblich.
Die Arbeit mit der LMM erfordert Fachexpertise und ist in dieser Ausprägung primär eine „analoge“ Tätigkeit. Eine IT-Lösung kann/sollte unterstützend wirken:
- Bereitstellung der Erfassungsformulare mit interaktiven Erfassungshilfen
- Wiedervorlage von Beschreibungstexten für Tätigkeit, Arbeitsbereich und Arbeitsschutzmaßnahmen
- Mehrfachverwendung von LMM-Beurteilungen zu Teil-Tätigkeiten die in mehreren Arbeitsbereichen anfallen
- Bereitstellung von Informationen aus anderen Gefährdungsfaktoren, z.B. PSA/Kleidungsvorgaben im Arbeitsbereich
- Technische Berechnung der Wichtung und der Ermittlung Risikobereich/Belastungshöhe
- Aggregation der Ergebnisse von TeilTätigkeiten zur Beurteilung der Gesamt-Tätigkeit im Arbeitsbereich
- Interpretation und Übertragung der Ergebnisse in die allgemein gängige Risikomatrix des etablierten Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) im Unternehmen
- Übernahme der ermittelten Maßnahmen in die Maßnahmensteuerung des AMS im Unternehmen
- Integration der LMM für physische Belastungen in den Freigabeprozess der Gesamt-Gefährdungsbeurteilung zu Tätigkeit/Arbeitsbereich
- Fortschreibung und Versionierung der LMM-Bewertung incl. Wiedervorlagesteuerung zur Überprüfung der Nachhaltigkeit
Fazit: Die Standard-LMM ist mit IT-Mitteln sehr gut „fassen“ und ohne Medienbruch zu integrieren. Somit kann/ sollte eine IT-Lösung den Fachexperten von einfachen Tätigkeiten und Übertragungsaufgaben befreien und Zeit für die Fach-Aufgabe sparen.
Autoren: Wahid Khachabi und Gerhard Petschat, EXO IT Solutions GmbH
Dieser Text wurde veröffentlicht im Magazin „Der Sicherheitsingenieur“ 03/2021. In Kürze erscheint der 2.Teil des Blogs zum Thema „LMM meets Cloud“. Bitte nehmen Sie auch unsere WS-Serie zu diesem Thema unter www.4ty.io zur Kenntnis.